Förderzusage für kommunale Projekte

MdL August Schuler (CDU): „Förderzusage für vier Projekte in unserem Wahlkreis hilft gezielt den Vereinen vor Ort und kommt der heimischen Bauwirtschaft und dem örtlichen Handwerk zugute“
Mit insgesamt 1,06 Millionen Euro fördert das Land die Sanierung von vier Sportstätten im Wahlkreis von August Schuler (CDU), und zwar in Altshausen, Baienfurt, Bodnegg und Ravensburg.
Das Schulzentrum Altshausen bekommt für die Sanierung der Duschen in der Sporthalle 102.000 Euro. Die Sanierung der Sporthalle beim Schulzentrum Aulendorf wird mit 445.000 Euro aus Landesmitteln unterstützt. Baienfurt kann sich über 50.000 Euro für den Neubau der Umkleiden im Sportheim freuen. Für die Erneuerung eines Rasenspielfelds in Bodnegg gibt es einen Zuschuss von 43.000 Euro. Und mit 420.000 Euro unterstützt das Land die Sanierung der Großsporthalle der Ravensburger Gymnasien.
Die Sanierung der Sporthalle bei den Gymnasien in der Ravensburger Nordstadt wird insgesamt mehr als 2,3 Millionen Euro kosten. Sie wird von den drei Gymnasien, der Realschule und Vereinen genutzt. Im Sommer 2024, rechtzeitig zum Landesturnfest in Ravensburg, soll die Sanierung abgeschlossen sein.
Insgesamt werden im diesem Jahr in Baden-Württemberg 84 kommunale Sportstättenbauprojekte mit Zuschüssen in Höhe von rund 13,1 Millionen Euro unterstützt, teilen August Schuler und Manne Lucha mit. Darauf haben sich das Kultusministerium, die Regierungspräsidien, die kommunalen Landesverbände und die drei baden-württembergischen Sportbünde verständigt.

„Die Förderzusagen für die Maßnahmen in unserem Landkreis helfen gezielt den Vereinen vor Ort und kommen der heimischen Bauwirtschaft und dem örtlichen Handwerk zugute. Die Landesförderung leistet einen entscheidenden Beitrag, vorhandene Sportstätten zu modernisieren und neue Projekte in Angriff zu nehmen“, so August Schuler. „Wir geben damit ein Bekenntnis zum Sportland Baden-Württemberg ab und schaffen gemeinsam gute Bedingungen für den Trainings- und Spielbetrieb. Davon profitieren insbesondere Schulen und Vereine. Eine gut ausgebaute Infrastruktur sichert außerdem ein vielfältiges Sportangebot für Kinder und Erwachsene“.

Förderfähig sind der Neubau und die Sanierung von Turn- und Sporthallen sowie von Sportfreianlagen (Sportplätze, Leichtathletikanlagen). Die Zuschüsse sind an die Voraussetzung gebunden, dass die Sportstätten vielfältig genutzt werden können. Die Hallen und Anlagen sollen sowohl für den Sportunterricht als auch für den Übungs- und Wettkampfbetreib von Sportvereinen geeignet sein. Der Fördersatz beträgt in der Regel 30 Prozent der zuschussfähigen Ausgaben.

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