Einbeziehung und Integration in den BW-Tarif

Wie der Planungsstand und die weitere Vorgehensweise für die Einbeziehung der Flotte der Katamaran-Reederei Bodensee GmbH & Co KG in das BW-Ticket sind, danach hat sich der CDU-Landtagsabgeordnete der des Betreuungs-wahlkreises Bodensee anlässlich der Plenarsitzung am 10. März erkundigt. Er wollte auch wissen, mit welchen finanziellen Einbußen die Gesellschafter bei der Beteiligung am BW-Ticket zu rechnen hätten.

Dass eine Einbeziehung und eine Integration in den BW-Tarif viele Vorteile hätte, bestätigte Staatssekretärin Elke Zimmer. Es würde letztlich ein einfacheres, ein verbessertes und ein attraktiveres Tarifangebot für die Fahrgäste vor Ort bedeuten. Die Baden-Württemberg-Tarif GmbH, die mit der Prüfung beauftragt sei, benötige noch Zeit für Prüfungen. Es gehe darum, die Katamaran-Verbindung in die Tarifmatrix und die Tarifrelation des BW-Tarifs einzufügen. Letztlich sei zu klären: „Wird es zukünftig der gleiche Preis sein, wenn ich mit dem Katamaran fahre oder wenn ich die Strecke mit dem Zug über Radolfzell zurücklege; das macht ein starkes Stück an Zeitunterschied.“

Die Baden-Württemberg-Tarif GmbH sei durch die Umsetzung des Corona-Rettungsschirms und durch die Umstellung des BW-Tarifs auf die Zeitkarten erheblich unter Druck, so Zimmer. Mit einer Prüfung rechne sie im kommenden Jahr. „Wenn das Ergebnis positiv ausfällt, könnte tatsächlich 2023 eine Einbeziehung in den BW-Tarif erfolgen“, stellt sie in Aussicht. Für Staatssekretärin Zimmer sei dieser Schritt ein außerordentlich wichtiger Beitrag für die Tourismusregion.

Attraktive und günstige Tarife stehen im Fokus, deshalb habe man zunächst Einzelkarten eingeführt worden, inzwischen seit Ende 2020 auch Zeitkarten. Dies sei auch für Pendlerinnen und Pendler attraktiv, was sicher auch für die Strecke des Katamarans gelten würde.

„Eine Voraussetzung dafür, dass überhaupt eine Umsetzung erfolgen kann, ist die Bereitschaft der kommunal getragenen Betreibergesellschaft, sich finanziell zu beteiligen.“ Der Katamaran ist bisher kein ÖPNV im Sinne des ÖPNV-Gesetzes und hatte daher auch keinen Anspruch auf Leistungen aus dem Corona-Rettungsschirm. Dies werde auch in den folgenden Gesprächen thematisiert. Der Katamaran habe den großen Vorteil, kein rein saisonaler Sonntags- oder Freizeitverkehr zu sein, sondern er habe ja tatsächlich eine vernünftige Linienstruktur und ein vernünftiges Fahrplanangebot mit einer guten Taktung, sodass dies ja durchaus in den Bereich des ÖPNV gehört. Elke Zimmer verwies auf die jetzt anstehenden juristischen Prüfungen.

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